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Ratgeber für Gründer

Reinigungsfirma gründen: die Anleitung Schritt für Schritt

Porträt eines Gründers von CleanStar im dunkelblauen Polo in einem hellen BüroNico SchütterleGründer, Finanzen, Kalkulation und NeukundenZuletzt aktualisiert am · 6 Min. Lesezeit

Für eine Reinigungsfirma brauchen Sie in Deutschland keinen Meisterbrief, denn Gebäudereinigung ist ein zulassungsfreies Handwerk. Sie melden ein Gewerbe an, lassen den Betrieb bei der Handwerkskammer ins Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke eintragen, reichen beim Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER ein und melden sich bei der Berufsgenossenschaft an. Danach entscheiden Kalkulation und erste Kunden über den Erfolg.

Brauche ich eine Ausbildung oder einen Meister?

Nein. Das Gebäudereiniger-Handwerk ist seit 2004 ein zulassungsfreies Handwerk und steht in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung. Sie dürfen eine Reinigungsfirma also ohne Meisterbrief und ohne abgeschlossene Ausbildung gründen.

Das heißt nicht, dass Fachwissen egal ist. Wer Böden falsch behandelt, falsche Mittel einsetzt oder die Kalkulation unterschätzt, zahlt Lehrgeld. Eine Ausbildung oder eine freiwillige Meisterprüfung ist deshalb kein Muss, aber ein echter Vorteil, auch gegenüber Kunden.

Schritt 1: Geschäftsidee und Zielgruppe festlegen

Reinigung ist ein weites Feld. Unterhaltsreinigung in Büros funktioniert anders als Glasreinigung, Bauendreinigung oder Reinigung in Privathaushalten. Legen Sie fest:

  • Wen Sie reinigen: Büros, Praxen, Treppenhäuser, Gewerbe, Privathaushalte
  • Wo Sie arbeiten: ein klar begrenztes Gebiet mit kurzen Wegen
  • Was Sie anbieten: lieber wenige Leistungen richtig als alles ein bisschen

Gewerbliche Kunden mit regelmäßiger Unterhaltsreinigung bringen planbare, wiederkehrende Umsätze. Sie erwarten dafür Verlässlichkeit, Vertretung bei Ausfall und einen festen Ansprechpartner.

Schritt 2: Rechtsform wählen

Die häufigsten Rechtsformen für den Start sind:

  • Einzelunternehmen

    Für wen
    Gründung allein
    Haftung
    persönlich, mit Privatvermögen
  • GbR

    Für wen
    Gründung zu zweit oder mehreren
    Haftung
    persönlich, gemeinsam
  • UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH

    Für wen
    wenn Haftung begrenzt werden soll
    Haftung
    auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt

Welche Rechtsform passt, hängt von Haftung, Steuern und Plänen ab. Lassen Sie sich dazu von einer Steuerberatung oder der Gründungsberatung der Kammern beraten.

Schritt 3: Gewerbe anmelden

Das Gewerbe melden Sie beim Gewerbeamt Ihrer Gemeinde an, in vielen Kommunen auch online. Eine besondere Erlaubnis brauchen Sie für die Gebäudereinigung nicht. Das Gewerbeamt informiert automatisch weitere Stellen, unter anderem Finanzamt und Kammer.

Schritt 4: Eintragung bei der Handwerkskammer

Auch als zulassungsfreies Handwerk müssen Sie den Betrieb bei der zuständigen Handwerkskammer anzeigen und ins Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke eintragen lassen. Grundlage sind die Paragrafen 18 und 19 der Handwerksordnung. Mit der Eintragung werden Sie Mitglied der Kammer.

Schritt 5: Steuerliche Erfassung beim Finanzamt

Nach der Gewerbeanmeldung reichen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ein. Das muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit geschehen und seit 2021 grundsätzlich elektronisch über ELSTER. Erst mit der Steuernummer dürfen Sie ordnungsgemäße Rechnungen stellen.

Im Fragebogen entscheiden Sie auch über die Kleinunternehmerregelung. Seit 2025 gilt: Wer im Vorjahr höchstens 25.000 € und im laufenden Jahr voraussichtlich höchstens 100.000 € Umsatz macht, kann ohne Umsatzsteuer abrechnen, verzichtet dafür aber auf den Vorsteuerabzug. Gewerbliche Kunden können die Umsatzsteuer meist ohnehin abziehen. Ob die Regelung sinnvoll ist, klären Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung.

Schritt 6: Unfallversicherung bei der BG

Jedes Unternehmen muss sich binnen einer Woche bei der zuständigen Berufsgenossenschaft melden (§ 192 SGB VII). Die Pflicht gilt als erfüllt, wenn die Gewerbeanmeldung innerhalb dieser Woche erfolgt ist. Für Reinigungsbetriebe ist in der Regel die BG BAU zuständig. Sie ist die gesetzliche Unfallversicherung für Ihre Mitarbeitenden. Ob und wie Sie sich als Unternehmer selbst dort versichern, klären Sie direkt mit der Berufsgenossenschaft.

Schritt 7: Versicherungen

Neben der Berufsgenossenschaft ist vor allem eine Betriebshaftpflichtversicherung wichtig. Gewerbliche Kunden fragen fast immer danach. Achten Sie darauf, dass Schäden an Kundeneigentum und der Verlust von Schlüsseln eingeschlossen sind. Ein verlorener Generalschlüssel kann den Austausch einer ganzen Schließanlage bedeuten.

Schritt 8: Mitarbeitende einstellen

Sobald Sie die erste Person einstellen, brauchen Sie eine Betriebsnummer. Sie wird vom Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit vergeben. Danach melden Sie Ihre Beschäftigten bei der Sozialversicherung an.

Für Löhne gilt in der Gebäudereinigung ein eigener Branchenmindestlohn, der über dem allgemeinen Mindestlohn liegt:

  • Gebäudereinigung, Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung)

    ab 1. Januar 2026
    15,00 € pro Stunde
  • Gebäudereinigung, Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung)

    ab 1. Januar 2026
    18,40 € pro Stunde
  • Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn

    ab 1. Januar 2026
    13,90 € pro Stunde
  • Verdienstgrenze Minijob

    ab 1. Januar 2026
    603 € pro Monat

Die Verordnung zum Branchenmindestlohn gilt bis Ende 2026, die Werte für 2027 werden derzeit verhandelt. Prüfen Sie vor der Kalkulation den aktuellen Stand.

Besondere Pflichten in der Gebäudereinigung

Die Gebäudereinigung gehört zu den Branchen, für die der Gesetzgeber zusätzliche Pflichten gegen Schwarzarbeit vorsieht:

  • Sofortmeldung: Der Beginn jeder Beschäftigung muss spätestens bei Arbeitsaufnahme an die Datenstelle der Rentenversicherung gemeldet werden (§ 28a Absatz 4 SGB IV), auch bei Minijobs.
  • Ausweis mitführen: Beschäftigte müssen bei der Arbeit einen Personalausweis oder Pass dabeihaben und bei Kontrollen vorlegen (§ 2a des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit). Der Arbeitgeber muss jede Person nachweislich und schriftlich darauf hinweisen.
  • Arbeitszeit aufzeichnen: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sind aufzuzeichnen und aufzubewahren (§ 17 Mindestlohngesetz).

Der Zoll prüft diese Pflichten in der Branche regelmäßig. Richten Sie die Abläufe von Anfang an sauber ein, zum Beispiel mit einer einfachen Zeiterfassung per App.

Schritt 9: Kalkulieren

Der häufigste Fehler beim Start ist ein zu niedriger Stundensatz. Er muss nicht nur den Lohn decken, sondern auch Sozialversicherung, Urlaub, Krankheit, Material, Fahrten, Versicherungen, Verwaltung und einen Gewinn. Wie das geht, zeigt der Artikel Reinigungsfirma kalkulieren. Mit unserem Kalkulationsrechner rechnen Sie mit Ihren eigenen Annahmen.

Schritt 10: Erste Kunden gewinnen

Mit Anmeldung und Kalkulation ist das Fundament gelegt. Den Unterschied machen die ersten zufriedenen Kunden. Was dabei wirklich funktioniert, lesen Sie im Artikel Erste Kunden für die Reinigungsfirma gewinnen.

Ausstattung für den Start

Für die Unterhaltsreinigung in Büros brauchen Sie am Anfang keine teuren Maschinen. Typisch sind Reinigungswagen, Mopp-Systeme, Staubsauger, Mikrofasertücher in mehreren Farben und Reinigungsmittel für Sanitär, Küche und Böden. Teurere Geräte wie Scheuersaugmaschinen lohnen sich erst, wenn Sie regelmäßig Grundreinigungen anbieten. Für den Anfang können Sie Geräte auch mieten.

Wichtiger als die Ausstattung ist ein Fahrzeug, mit dem Sie Material und Personal zuverlässig zu den Objekten bringen, und eine einfache Software für Einsatzplanung, Zeiterfassung und Rechnungen.

Typische Fehler im ersten Jahr

  1. Zu billig anbieten, um die ersten Kunden zu gewinnen, und dann nicht mehr erhöhen können.
  2. Kein Plan für Ausfälle. Wenn Sie selbst oder Ihre einzige Kraft krank werden, steht die Reinigung. Bauen Sie früh eine Vertretung auf.
  3. Zu großes Gebiet. Fahrzeit ist bezahlte Zeit, die kein Kunde direkt bezahlt.
  4. Verträge ohne Leistungsverzeichnis. Ohne klare Vereinbarung gibt es später Streit über den Umfang.
  5. Buchhaltung aufschieben. Belege sammeln und Rechnungen sofort schreiben spart am Jahresende viel Ärger.

Allein oder mit Partner?

Sie müssen nicht alles allein aufbauen. Franchise- und Partnersysteme bieten fertige Abläufe, Vorlagen und eine Marke, kosten dafür aber Gebühren und binden vertraglich. Welche Variante zu Ihnen passt, vergleichen wir ehrlich im Artikel Franchise oder allein starten?.

Häufige Fragen

Nein, um eine Reinigungsfirma zu gründen, brauchen Sie keinen Meister. Das Gebäudereiniger-Handwerk ist seit 2004 zulassungsfrei. Sie müssen den Betrieb aber bei der Handwerkskammer eintragen lassen.

Für eine Reinigungsfirma brauchen Sie eine Gewerbeanmeldung, die Eintragung bei der Handwerkskammer, die steuerliche Erfassung beim Finanzamt über ELSTER und die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft. Mit dem ersten Mitarbeiter kommt die Betriebsnummer dazu.

Für Reinigungsfirmen ist in der Regel die BG BAU zuständig, die gesetzliche Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen einschließlich der Gebäudereinigung.

Der Mindestlohn für Reinigungskräfte in der Innen- und Unterhaltsreinigung beträgt seit dem 1. Januar 2026 15,00 € pro Stunde. In der Glas- und Fassadenreinigung sind es 18,40 €.

Quellen

  1. 01Handwerksordnung, Anlage B Abschnitt 1: Zulassungsfreie Handwerke, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand: abgerufen Oktober 2026.
  2. 02§§ 18, 19 Handwerksordnung: Anzeigepflicht und Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand: abgerufen Oktober 2026.
  3. 03Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, IHK Bodensee-Oberschwaben. Stand: abgerufen Oktober 2026.
  4. 04§ 192 SGB VII: Mitteilungs- und Auskunftspflichten von Unternehmern, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand: abgerufen Oktober 2026.
  5. 05BG BAU: Informationen für die Reinigungsbranche, Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft. Stand: abgerufen Oktober 2026.
  6. 06Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) ab 2025, IHK Erfurt. Stand: Grenzen 25.000 € / 100.000 € seit 01.01.2025.
  7. 07Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand: gültig bis 31.12.2026.
  8. 08Änderungen beim Mindestlohn 2026, IHK Magdeburg. Stand: 13,90 € ab 01.01.2026, Minijob-Grenze 603 €.
  9. 09Betriebsnummer beantragen, Bundesagentur für Arbeit. Stand: abgerufen Oktober 2026.

Veröffentlicht am 21. Oktober 2026, zuletzt geprüft am 21. Oktober 2026. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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