Brauche ich eine Ausbildung oder einen Meister?
Nein. Das Gebäudereiniger-Handwerk ist seit 2004 ein zulassungsfreies Handwerk und steht in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung. Sie dürfen eine Reinigungsfirma also ohne Meisterbrief und ohne abgeschlossene Ausbildung gründen.
Das heißt nicht, dass Fachwissen egal ist. Wer Böden falsch behandelt, falsche Mittel einsetzt oder die Kalkulation unterschätzt, zahlt Lehrgeld. Eine Ausbildung oder eine freiwillige Meisterprüfung ist deshalb kein Muss, aber ein echter Vorteil, auch gegenüber Kunden.
Schritt 1: Geschäftsidee und Zielgruppe festlegen
Reinigung ist ein weites Feld. Unterhaltsreinigung in Büros funktioniert anders als Glasreinigung, Bauendreinigung oder Reinigung in Privathaushalten. Legen Sie fest:
- Wen Sie reinigen: Büros, Praxen, Treppenhäuser, Gewerbe, Privathaushalte
- Wo Sie arbeiten: ein klar begrenztes Gebiet mit kurzen Wegen
- Was Sie anbieten: lieber wenige Leistungen richtig als alles ein bisschen
Gewerbliche Kunden mit regelmäßiger Unterhaltsreinigung bringen planbare, wiederkehrende Umsätze. Sie erwarten dafür Verlässlichkeit, Vertretung bei Ausfall und einen festen Ansprechpartner.
Schritt 2: Rechtsform wählen
Die häufigsten Rechtsformen für den Start sind:
Einzelunternehmen
- Für wen
- Gründung allein
- Haftung
- persönlich, mit Privatvermögen
GbR
- Für wen
- Gründung zu zweit oder mehreren
- Haftung
- persönlich, gemeinsam
UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH
- Für wen
- wenn Haftung begrenzt werden soll
- Haftung
- auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt
Welche Rechtsform passt, hängt von Haftung, Steuern und Plänen ab. Lassen Sie sich dazu von einer Steuerberatung oder der Gründungsberatung der Kammern beraten.
Schritt 3: Gewerbe anmelden
Das Gewerbe melden Sie beim Gewerbeamt Ihrer Gemeinde an, in vielen Kommunen auch online. Eine besondere Erlaubnis brauchen Sie für die Gebäudereinigung nicht. Das Gewerbeamt informiert automatisch weitere Stellen, unter anderem Finanzamt und Kammer.
Schritt 4: Eintragung bei der Handwerkskammer
Auch als zulassungsfreies Handwerk müssen Sie den Betrieb bei der zuständigen Handwerkskammer anzeigen und ins Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke eintragen lassen. Grundlage sind die Paragrafen 18 und 19 der Handwerksordnung. Mit der Eintragung werden Sie Mitglied der Kammer.
Schritt 5: Steuerliche Erfassung beim Finanzamt
Nach der Gewerbeanmeldung reichen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ein. Das muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit geschehen und seit 2021 grundsätzlich elektronisch über ELSTER. Erst mit der Steuernummer dürfen Sie ordnungsgemäße Rechnungen stellen.
Im Fragebogen entscheiden Sie auch über die Kleinunternehmerregelung. Seit 2025 gilt: Wer im Vorjahr höchstens 25.000 € und im laufenden Jahr voraussichtlich höchstens 100.000 € Umsatz macht, kann ohne Umsatzsteuer abrechnen, verzichtet dafür aber auf den Vorsteuerabzug. Gewerbliche Kunden können die Umsatzsteuer meist ohnehin abziehen. Ob die Regelung sinnvoll ist, klären Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung.
Schritt 6: Unfallversicherung bei der BG
Jedes Unternehmen muss sich binnen einer Woche bei der zuständigen Berufsgenossenschaft melden (§ 192 SGB VII). Die Pflicht gilt als erfüllt, wenn die Gewerbeanmeldung innerhalb dieser Woche erfolgt ist. Für Reinigungsbetriebe ist in der Regel die BG BAU zuständig. Sie ist die gesetzliche Unfallversicherung für Ihre Mitarbeitenden. Ob und wie Sie sich als Unternehmer selbst dort versichern, klären Sie direkt mit der Berufsgenossenschaft.
Schritt 7: Versicherungen
Neben der Berufsgenossenschaft ist vor allem eine Betriebshaftpflichtversicherung wichtig. Gewerbliche Kunden fragen fast immer danach. Achten Sie darauf, dass Schäden an Kundeneigentum und der Verlust von Schlüsseln eingeschlossen sind. Ein verlorener Generalschlüssel kann den Austausch einer ganzen Schließanlage bedeuten.
Schritt 8: Mitarbeitende einstellen
Sobald Sie die erste Person einstellen, brauchen Sie eine Betriebsnummer. Sie wird vom Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit vergeben. Danach melden Sie Ihre Beschäftigten bei der Sozialversicherung an.
Für Löhne gilt in der Gebäudereinigung ein eigener Branchenmindestlohn, der über dem allgemeinen Mindestlohn liegt:
Gebäudereinigung, Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung)
- ab 1. Januar 2026
- 15,00 € pro Stunde
Gebäudereinigung, Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung)
- ab 1. Januar 2026
- 18,40 € pro Stunde
Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn
- ab 1. Januar 2026
- 13,90 € pro Stunde
Verdienstgrenze Minijob
- ab 1. Januar 2026
- 603 € pro Monat
Die Verordnung zum Branchenmindestlohn gilt bis Ende 2026, die Werte für 2027 werden derzeit verhandelt. Prüfen Sie vor der Kalkulation den aktuellen Stand.
Besondere Pflichten in der Gebäudereinigung
Die Gebäudereinigung gehört zu den Branchen, für die der Gesetzgeber zusätzliche Pflichten gegen Schwarzarbeit vorsieht:
- Sofortmeldung: Der Beginn jeder Beschäftigung muss spätestens bei Arbeitsaufnahme an die Datenstelle der Rentenversicherung gemeldet werden (§ 28a Absatz 4 SGB IV), auch bei Minijobs.
- Ausweis mitführen: Beschäftigte müssen bei der Arbeit einen Personalausweis oder Pass dabeihaben und bei Kontrollen vorlegen (§ 2a des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit). Der Arbeitgeber muss jede Person nachweislich und schriftlich darauf hinweisen.
- Arbeitszeit aufzeichnen: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sind aufzuzeichnen und aufzubewahren (§ 17 Mindestlohngesetz).
Der Zoll prüft diese Pflichten in der Branche regelmäßig. Richten Sie die Abläufe von Anfang an sauber ein, zum Beispiel mit einer einfachen Zeiterfassung per App.
Schritt 9: Kalkulieren
Der häufigste Fehler beim Start ist ein zu niedriger Stundensatz. Er muss nicht nur den Lohn decken, sondern auch Sozialversicherung, Urlaub, Krankheit, Material, Fahrten, Versicherungen, Verwaltung und einen Gewinn. Wie das geht, zeigt der Artikel Reinigungsfirma kalkulieren. Mit unserem Kalkulationsrechner rechnen Sie mit Ihren eigenen Annahmen.
Schritt 10: Erste Kunden gewinnen
Mit Anmeldung und Kalkulation ist das Fundament gelegt. Den Unterschied machen die ersten zufriedenen Kunden. Was dabei wirklich funktioniert, lesen Sie im Artikel Erste Kunden für die Reinigungsfirma gewinnen.
Ausstattung für den Start
Für die Unterhaltsreinigung in Büros brauchen Sie am Anfang keine teuren Maschinen. Typisch sind Reinigungswagen, Mopp-Systeme, Staubsauger, Mikrofasertücher in mehreren Farben und Reinigungsmittel für Sanitär, Küche und Böden. Teurere Geräte wie Scheuersaugmaschinen lohnen sich erst, wenn Sie regelmäßig Grundreinigungen anbieten. Für den Anfang können Sie Geräte auch mieten.
Wichtiger als die Ausstattung ist ein Fahrzeug, mit dem Sie Material und Personal zuverlässig zu den Objekten bringen, und eine einfache Software für Einsatzplanung, Zeiterfassung und Rechnungen.
Typische Fehler im ersten Jahr
- Zu billig anbieten, um die ersten Kunden zu gewinnen, und dann nicht mehr erhöhen können.
- Kein Plan für Ausfälle. Wenn Sie selbst oder Ihre einzige Kraft krank werden, steht die Reinigung. Bauen Sie früh eine Vertretung auf.
- Zu großes Gebiet. Fahrzeit ist bezahlte Zeit, die kein Kunde direkt bezahlt.
- Verträge ohne Leistungsverzeichnis. Ohne klare Vereinbarung gibt es später Streit über den Umfang.
- Buchhaltung aufschieben. Belege sammeln und Rechnungen sofort schreiben spart am Jahresende viel Ärger.
Allein oder mit Partner?
Sie müssen nicht alles allein aufbauen. Franchise- und Partnersysteme bieten fertige Abläufe, Vorlagen und eine Marke, kosten dafür aber Gebühren und binden vertraglich. Welche Variante zu Ihnen passt, vergleichen wir ehrlich im Artikel Franchise oder allein starten?.
