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Ratgeber für Gründer

Reinigungsfirma kalkulieren: Stundensatz richtig berechnen

Porträt eines Gründers von CleanStar im dunkelblauen Polo in einem hellen BüroNico SchütterleGründer, Finanzen, Kalkulation und NeukundenZuletzt aktualisiert am · 6 Min. Lesezeit

Den Stundensatz einer Reinigungsfirma berechnen Sie in vier Schritten: Lohn plus Arbeitgeberanteile durch den Anteil tatsächlich gearbeiteter Stunden teilen, Material pro Stunde addieren, Fixkosten auf die verkauften Stunden umlegen und zum Schluss einen Aufschlag für Gewinn und Wagnis aufschlagen. Bei 15,00 € Branchenmindestlohn landet ein realistischer Satz schnell bei über 29 € netto.

Warum so viele Reinigungsfirmen zu billig starten

Der Stundenlohn ist die sichtbarste Zahl, und viele Gründer rechnen nur damit. Sie nehmen den Lohn, schlagen ein paar Euro drauf und wundern sich nach einigen Monaten, warum am Monatsende nichts übrig bleibt. Der Grund: Zwischen Bruttolohn und tatsächlichen Kosten pro verkaufter Stunde liegen mehrere Posten, die man leicht vergisst.

Schritt 1: Lohnkosten pro bezahlter Stunde

Ausgangspunkt ist der Bruttostundenlohn. In der Gebäudereinigung gilt seit dem 1. Januar 2026 in der Innen- und Unterhaltsreinigung ein Branchenmindestlohn von 15,00 € pro Stunde. Darunter dürfen Sie nicht zahlen.

Dazu kommen die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. 2026 sind das bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten:

  • Rentenversicherung (18,6 % gesamt)

    Arbeitgeberanteil 2026
    9,3 %
  • Krankenversicherung (14,6 % plus Zusatzbeitrag, im Schnitt 2,9 %)

    Arbeitgeberanteil 2026
    7,3 % plus 1,45 %
  • Pflegeversicherung

    Arbeitgeberanteil 2026
    1,8 %
  • Arbeitslosenversicherung (2,6 % gesamt)

    Arbeitgeberanteil 2026
    1,3 %
  • Summe

    Arbeitgeberanteil 2026
    rund 21,15 %

Hinzu kommen Umlagen für Lohnfortzahlung und Mutterschaft, die Insolvenzgeldumlage und der Beitrag zur Berufsgenossenschaft. Sie hängen von Krankenkasse und Gefahrtarif ab, fragen Sie die Werte dort an. Für Minijobs gelten eigene Pauschalabgaben.

Schritt 2: Ausfallzeiten einrechnen

Ihre Mitarbeitenden werden auch bezahlt, wenn sie nicht arbeiten: im Urlaub, an Feiertagen, bei Krankheit. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage, bei einer Fünf-Tage-Woche also 20 Arbeitstage. Tarifverträge und Arbeitsverträge sehen oft mehr vor. Dazu kommen Feiertage und Krankheitstage.

Diese bezahlten, aber nicht gearbeiteten Stunden müssen die gearbeiteten Stunden mittragen. Rechnerisch teilen Sie die Lohnkosten durch den Anteil der produktiven Zeit:

Bei 15,00 € Lohn, 21 % Lohnnebenkosten und einer angenommenen Ausfallquote von 15 % ergibt das 21,35 € pro tatsächlich gearbeiteter Stunde. Schon hier liegen Sie rund 42 % über dem Stundenlohn.

Schritt 3: Material und variable Kosten

Reinigungsmittel, Tücher, Mopps, Müllbeutel und Verschleiß an Geräten fallen proportional zu den Stunden an. Erfassen Sie Ihren Verbrauch über einige Wochen und rechnen Sie ihn auf die Stunde um. Stellen Sie auch Verbrauchsmaterial wie Seife oder Papier für den Kunden, rechnen Sie das separat ab.

Schritt 4: Fixkosten umlegen

Fixkosten entstehen unabhängig davon, wie viele Stunden Sie verkaufen:

  • Fahrzeuge und Fahrten zu den Objekten
  • Betriebshaftpflicht und weitere Versicherungen
  • Büro, Telefon, Software, Steuerberatung
  • Kammerbeitrag und Werbung
  • Ihr eigenes Gehalt für Planung, Kundenbetreuung und Verwaltung

Den Monatsbetrag teilen Sie durch die Stunden, die Sie pro Monat voraussichtlich verkaufen. Hier steckt eine wichtige Erkenntnis: Je mehr Stunden Sie verkaufen, desto weniger Fixkosten trägt jede einzelne Stunde. Am Anfang, mit wenigen Kunden, ist die Belastung pro Stunde am höchsten.

Schritt 5: Aufschlag für Gewinn und Wagnis

Ein Unternehmen braucht einen Gewinn, um Rücklagen zu bilden, Ausfälle von Kunden zu überstehen und zu investieren. Der Aufschlag kommt auf die Selbstkosten. Wie hoch er sein kann, entscheidet am Ende der Markt in Ihrer Region.

Ein Beispiel zum Nachrechnen

Alle Werte außer Mindestlohn und Lohnnebenkosten sind Beispielannahmen. Setzen Sie Ihre eigenen Zahlen ein.

  • Stundenlohn

    Annahme
    15,00 € (Branchenmindestlohn)
  • Lohnnebenkosten

    Annahme
    21 %
  • Ausfallquote

    Annahme
    15 % (Annahme)
  • Lohnkosten je produktiver Stunde

    Pro verkaufter Stunde
    21,35 €
  • Material

    Annahme
    0,80 € pro Stunde (Annahme)
    Pro verkaufter Stunde
    0,80 €
  • Fixkosten

    Annahme
    1.880 € pro Monat bei 400 verkauften Stunden (Annahme)
    Pro verkaufter Stunde
    4,70 €
  • Selbstkosten

    Pro verkaufter Stunde
    26,85 €
  • Aufschlag Gewinn und Wagnis

    Annahme
    10 % (Annahme)
    Pro verkaufter Stunde
    2,69 €
  • Stundensatz netto

    Pro verkaufter Stunde
    29,54 €
  • Stundensatz brutto (19 % USt.)

    Pro verkaufter Stunde
    35,15 €

Der Deckungsbeitrag pro Stunde, also Verkaufspreis minus variable Kosten (Lohnkosten und Material), liegt in diesem Beispiel bei 7,39 €. Bei 400 Stunden im Monat sind das 2.954 €, aus denen die Fixkosten von 1.880 € bezahlt werden. Übrig bleiben 1.074 € Gewinn vor Steuern.

Minijob oder reguläre Anstellung?

In der Reinigung arbeiten viele Beschäftigte auf Minijob-Basis. Für den Arbeitgeber gelten dann statt der normalen Sozialversicherungsbeiträge Pauschalabgaben. 2026 sind das für gewerbliche Minijobs 15 % zur Rentenversicherung, 13 % zur Krankenversicherung (bei gesetzlich Versicherten) und 2 % Pauschsteuer, dazu Umlagen. Zusammen sind das rund 31 % und damit mehr als bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Die Verdienstgrenze liegt 2026 bei 603 € im Monat. Für 2027 sind Änderungen bei den Pauschalabgaben angekündigt, prüfen Sie deshalb vor jeder Kalkulation den aktuellen Stand bei der Minijob-Zentrale.

Für die Kalkulation heißt das: Setzen Sie die Lohnnebenkosten passend zu Ihrem Personal an. Bei einem gemischten Team rechnen Sie mit einem Durchschnitt.

Jedes Objekt einzeln prüfen

Ein Durchschnittssatz für den ganzen Betrieb ist ein guter Anfang. Prüfen Sie aber auch jedes Objekt einzeln: Wie viele Stunden werden tatsächlich gebraucht, im Vergleich zu den verkauften? Wie lang ist die Anfahrt? Gibt es Wartezeiten, etwa bis ein Raum frei ist?

Objekte, bei denen regelmäßig mehr Zeit gebraucht wird als kalkuliert, kosten Sie jeden Monat Geld. Sprechen Sie das früh mit dem Kunden an, am besten mit konkreten Zahlen und einem Vorschlag, zum Beispiel einer Anpassung der Intervalle.

Preisanpassungen vertraglich regeln

Weil Lohnkosten den größten Teil Ihrer Kosten ausmachen, sollten Ihre Verträge eine Anpassung bei Änderungen des Branchenmindestlohns vorsehen. Eine faire Klausel passt den Stundensatz im Verhältnis zur Lohnerhöhung an und ist für den Kunden nachvollziehbar. Lassen Sie die Formulierung rechtlich prüfen.

Stundensatz oder Pauschale?

Viele Kunden wünschen sich einen festen Monatspreis. Das ist kein Widerspruch zur Kalkulation nach Stunden: Der Monatspreis ergibt sich aus den geplanten Stunden, dem Stundensatz und durchschnittlich 4,33 Wochen pro Monat. Wichtig ist, dass Sie intern wissen, wie viele Stunden im Preis stecken. Nur dann merken Sie, wenn ein Objekt regelmäßig mehr Zeit braucht als geplant.

Weisen Sie die Stunden auch im Angebot aus. Das macht Ihren Preis nachvollziehbar und erleichtert spätere Gespräche, wenn sich der Umfang ändert.

Nachkalkulation: Stimmt die Rechnung?

Die beste Kalkulation ist nur eine Annahme, bis sie sich im Alltag bewährt. Vergleichen Sie deshalb monatlich Ihre tatsächlichen Kosten mit den kalkulierten: Lohnkosten laut Abrechnung, Materialverbrauch, Fahrtkosten und die tatsächlich geleisteten Stunden. Weichen die Werte ab, passen Sie Ihre Annahmen an, bevor Sie das nächste Angebot schreiben.

Typische Fehler

  1. Nur mit dem Lohn rechnen. Lohnnebenkosten und Ausfallzeiten machen schnell 40 % und mehr aus.
  2. Das eigene Gehalt vergessen. Wenn Sie selbst putzen, planen und verkaufen, muss auch Ihre Zeit bezahlt werden.
  3. Fahrzeiten ignorieren. Zeit im Auto ist bezahlte Arbeitszeit, die kein Kunde direkt bezahlt. Ein enges Einzugsgebiet ist deshalb bares Geld.
  4. Mit voller Auslastung rechnen. Am Anfang haben Sie weniger Kunden, die Fixkosten pro Stunde sind höher.
  5. Lohnerhöhungen nicht einplanen. Branchenmindestlöhne werden regelmäßig neu verhandelt. Vereinbaren Sie in Verträgen eine Preisanpassung bei Lohnänderungen.

Rechnen Sie mit Ihren eigenen Zahlen

Unser kostenloser Kalkulationsrechner für Gründer führt Sie durch alle Posten und zeigt den nötigen Stundensatz und den Deckungsbeitrag. Die Startwerte für Mindestlohn und Lohnnebenkosten sind belegt, alle anderen Werte tragen Sie selbst ein.

Häufige Fragen

Den Stundensatz für Ihre Reinigungsfirma berechnen Sie aus den Lohnkosten je produktiver Stunde (Lohn plus Lohnnebenkosten, geteilt durch den Anteil gearbeiteter Zeit), plus Material, plus umgelegte Fixkosten, plus Aufschlag für Gewinn und Wagnis.

Die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung betragen 2026 bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten rund 21 %. Dazu kommen Umlagen und der Beitrag zur Berufsgenossenschaft, die von Krankenkasse und Gefahrtarif abhängen.

Der Deckungsbeitrag in der Reinigung ist der Verkaufspreis pro Stunde minus die variablen Kosten, also Lohnkosten und Material. Aus ihm müssen Fixkosten und Gewinn bezahlt werden.

Quellen

  1. 01Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand: Lohngruppe 1 ab 01.01.2026: 15,00 €, gültig bis 31.12.2026.
  2. 02Aktuelle Beitragssätze in der Sozialversicherung, Techniker Krankenkasse. Stand: 2026.
  3. 03Sozialversicherung: die Beitragssätze für 2026 (durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 %), Haufe. Stand: 2026.
  4. 04§ 3 Bundesurlaubsgesetz: Dauer des Urlaubs, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand: abgerufen Oktober 2026.

Veröffentlicht am 21. Oktober 2026, zuletzt geprüft am 21. Oktober 2026. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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