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Ratgeber für Unternehmen

Was kostet Büroreinigung? Preise, Faktoren und Beispielrechnungen

Porträt eines Gründers von CleanStar im dunkelblauen Polo in einem hellen BüroNico SchütterleGründer, Finanzen, Kalkulation und NeukundenZuletzt aktualisiert am · 7 Min. Lesezeit

Eine Büroreinigung kostet bei CleanStar 35 bis 45 € brutto pro Mitarbeiterstunde (29,41 bis 37,82 € netto). Ein kleines Büro, das einmal pro Woche zwei Stunden gereinigt wird, liegt damit bei rund 300 bis 390 € brutto im Monat. Entscheidend für den Preis ist nicht die Fläche allein, sondern wie viele Stunden Ihr Objekt tatsächlich braucht.

Wie Reinigungsfirmen Preise berechnen

Es gibt zwei übliche Wege, eine Büroreinigung abzurechnen: nach Stunden oder nach Quadratmetern. Beide landen am Ende bei derselben Frage: Wie lange braucht eine Reinigungskraft für Ihr Objekt?

Wer pro Quadratmeter abrechnet, rechnet intern mit einem sogenannten Leistungswert, also wie viele Quadratmeter eine Kraft pro Stunde schafft. Dieser Wert hängt stark von den Räumen ab. Ein Großraumbüro mit glatten Böden ist schneller gereinigt als eine Praxis mit vielen kleinen Räumen, Waschbecken und Glastüren. Fragen Sie bei einem Quadratmeterpreis deshalb immer nach, mit wie vielen Stunden gerechnet wurde.

Wir rechnen offen nach Mitarbeiterstunden. Sie sehen im Angebot, wie viele Stunden pro Einsatz eingeplant sind, wie viele Einsätze pro Woche stattfinden und welcher Stundensatz gilt. So können Sie Angebote vergleichen und später nachvollziehen, wofür Sie bezahlen.

Unsere Stundensätze

  • Brutto (inkl. 19 % USt.)

    Pro Mitarbeiterstunde
    35 bis 45 €
  • Netto

    Pro Mitarbeiterstunde
    29,41 bis 37,82 €

Wo Ihr Objekt innerhalb dieser Spanne liegt, hängt vom Aufwand pro Stunde ab: Sanitär- und Küchenanteil, Bodenbeläge, Zugang und Zeitfenster.

Was den Preis bestimmt

Größe und Nutzung

Die Fläche ist ein Anhaltspunkt, aber nicht der wichtigste. Ein Büro mit zehn Arbeitsplätzen, das täglich voll besetzt ist, verschmutzt stärker als eine Fläche gleicher Größe, auf der die Hälfte im Homeoffice arbeitet. Kundenverkehr, Besprechungsräume und Teeküchen erhöhen den Aufwand.

Intervall

Wie oft gereinigt wird, ist der größte Hebel. Nicht jeder Raum braucht dasselbe Intervall. Sanitärräume und Küchen werden meist häufiger gereinigt als Büros und Flure. Ein gutes Leistungsverzeichnis legt das pro Raumgruppe fest, statt pauschal "dreimal pro Woche alles".

Sanitär und Küche

Toiletten, Waschbecken und Teeküchen kosten pro Quadratmeter deutlich mehr Zeit als Büroflächen. Je mehr davon im Objekt sind, desto höher der Stundenbedarf.

Böden und Ausstattung

Teppich wird gesaugt, Hartboden zusätzlich feucht gewischt. Viele Glastüren, Glastische oder offene Regale brauchen Zeit. Volle Schreibtische lassen sich nicht abwischen. Viele Unternehmen vereinbaren deshalb, dass nur freie Flächen gereinigt werden.

Zeitfenster und Zugang

Wenn nur in einem kurzen Zeitfenster gereinigt werden kann, etwa zwischen 6 und 7 Uhr, braucht es unter Umständen zwei Kräfte statt einer. Auch der Zugang spielt eine Rolle: Schlüssel, Alarmanlage, Aufzug, Parkmöglichkeit.

Lohnkosten

Der größte Teil jedes Stundensatzes ist Lohn. In der Gebäudereinigung gilt ein eigener Branchenmindestlohn, der über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegt. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt er in der Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1) 15,00 € pro Stunde. Dazu kommen Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, bezahlter Urlaub, Krankheitstage, Material, Fahrten und Verwaltung. Ein Stundensatz, der kaum über dem Mindestlohn liegt, kann diese Kosten nicht decken. Wie sich ein Stundensatz zusammensetzt, zeigt unser Artikel Reinigungsfirma kalkulieren.

Drei Beispielrechnungen

Die Beispiele rechnen mit durchschnittlich 4,33 Wochen pro Monat (52 Wochen geteilt durch 12) und unserer Spanne von 35 bis 45 € brutto pro Mitarbeiterstunde. Es sind unverbindliche Richtwerte, keine Angebote.

  • Kleines Büro, 4 bis 6 Arbeitsplätze

    Einsatz
    1 Kraft, 1 × pro Woche, 2 Std.
    Stunden pro Monat
    8,7
    Brutto pro Monat
    303 bis 390 €
    Netto pro Monat
    255 bis 327 €
  • Büro mit rund 10 Arbeitsplätzen

    Einsatz
    1 Kraft, 3 × pro Woche, 2 Std.
    Stunden pro Monat
    26,0
    Brutto pro Monat
    909 bis 1.169 €
    Netto pro Monat
    764 bis 982 €
  • Verwaltung mit rund 40 Arbeitsplätzen

    Einsatz
    2 Kräfte, 5 × pro Woche, 2,5 Std.
    Stunden pro Monat
    108,3
    Brutto pro Monat
    3.789 bis 4.871 €
    Netto pro Monat
    3.184 bis 4.093 €

Kosten pro Mitarbeiter und Arbeitstag

Eine hilfreiche Kennzahl für Geschäftsführer: Was kostet die Reinigung pro Mitarbeiter und Arbeitstag? Beim mittleren Beispiel mit zehn Mitarbeitenden und rund 21,7 Arbeitstagen pro Monat sind das 3,52 bis 4,53 € netto. Bei der Verwaltung mit 40 Mitarbeitenden liegen die Kosten bei 3,67 bis 4,72 € netto. Mit unserem Rechner auf der Seite Büroreinigung können Sie die Werte für Ihr Büro selbst ausrechnen.

Eigene Reinigungskraft oder Reinigungsfirma?

Eine eigene Reinigungskraft wirkt auf den ersten Blick günstiger, weil der Stundenlohn niedriger ist als der Stundensatz einer Firma. Dazu kommen aber Arbeitgeberanteile, Urlaub, Krankheit, Vertretung, Material und Ihr eigener Aufwand für Lohnabrechnung und Planung. Fällt die Kraft aus, müssen Sie selbst Ersatz finden. Unser Kostenvergleich auf der Seite Büroreinigung stellt beide Varianten mit Ihren eigenen Zahlen gegenüber.

Worauf Sie beim Angebot achten sollten

  • Steht im Angebot, wie viele Stunden pro Einsatz eingeplant sind?
  • Gibt es ein Leistungsverzeichnis mit Räumen, Tätigkeiten und Intervallen?
  • Ist geregelt, was bei Ausfall der Reinigungskraft passiert?
  • Gibt es einen festen Ansprechpartner mit direkter Nummer?
  • Wie lang ist die Kündigungsfrist?

Wenn Sie mehrere Angebote auf dem Tisch haben, hilft unser Angebots-Vergleich. Er rechnet alle Angebote auf einheitliche Werte um, zum Beispiel den effektiven Stundensatz und den Monatspreis netto.

Zusatzleistungen und wie sie berechnet werden

Neben der laufenden Reinigung fallen in vielen Büros Leistungen an, die nicht bei jedem Einsatz nötig sind. Sie werden meist separat vereinbart, mit eigenem Intervall:

  • Fensterreinigung: oft vierteljährlich oder halbjährlich, abhängig von Lage und Glasfläche. In der Gebäudereinigung gilt dafür eine eigene, höhere Lohngruppe (seit 2026 mindestens 18,40 € pro Stunde), deshalb liegt der Stundensatz meist über dem der Unterhaltsreinigung.
  • Grundreinigung: ein- bis zweimal im Jahr, zum Beispiel für Hartböden oder Teppiche. Sie dauert länger als eine normale Reinigung und wird pro Einsatz berechnet.
  • Sonderreinigung: nach Umbau, Umzug oder vor besonderen Anlässen, ebenfalls pro Einsatz.

Fragen Sie im Angebot nach, ob solche Leistungen enthalten sind oder zusätzlich anfallen. Ein günstiger Monatspreis ohne Fenster- und Grundreinigung ist nicht mit einem Angebot vergleichbar, das beides enthält.

Was passiert, wenn die Löhne steigen?

Der Branchenmindestlohn in der Gebäudereinigung wird regelmäßig zwischen den Tarifparteien neu verhandelt. Die aktuelle Verordnung gilt bis Ende 2026, für 2027 laufen die Verhandlungen. Steigt der Mindestlohn, steigen auch die Kosten jeder Reinigungsfirma.

Viele Verträge enthalten deshalb eine Klausel, nach der sich der Preis bei einer Änderung des Branchenmindestlohns anpasst. Das ist fair, solange die Anpassung nachvollziehbar ist, also im Verhältnis zur tatsächlichen Lohnerhöhung steht. Lesen Sie diese Klausel im Angebot genau und fragen Sie nach, wie die Anpassung berechnet wird.

Kosten senken, ohne dass es auffällt

Wer die Kosten der Büroreinigung senken will, sollte nicht zuerst über den Stundensatz verhandeln, sondern über den Stundenbedarf. Drei Ansätze haben sich bewährt:

  1. Intervalle pro Raumgruppe anpassen. Selten genutzte Räume wie Archiv oder Besprechungsräume ohne Termine brauchen nicht dieselbe Frequenz wie Sanitär und Küche.
  2. Freie Flächen schaffen. Aufgeräumte Schreibtische und Fensterbänke lassen sich schneller reinigen. Eine einfache Regel im Team spart Zeit bei jedem Einsatz.
  3. Leistungen bündeln. Wer Unterhalts-, Fenster- und Grundreinigung bei einem Anbieter bucht, spart Abstimmung und oft auch Anfahrten.

Was Sie dagegen nicht tun sollten: einfach die Stunden kürzen, ohne den Leistungsumfang anzupassen. Dann muss dieselbe Arbeit in weniger Zeit erledigt werden, und die Qualität sinkt spürbar.

So kommen Sie zu einem verbindlichen Preis

Ein seriöser Preis setzt voraus, dass jemand Ihr Objekt gesehen hat. Wir besichtigen Ihre Räume kostenlos, besprechen Wünsche und Zeiten und schicken Ihnen innerhalb von 48 Stunden ein schriftliches Angebot mit Leistungsverzeichnis. Im ersten Monat können Sie jederzeit kündigen.

Häufige Fragen

Eine Büroreinigung kostet bei CleanStar 35 bis 45 € brutto pro Mitarbeiterstunde, also 29,41 bis 37,82 € netto. Wo Ihr Objekt in dieser Spanne liegt, hängt vom Aufwand ab, zum Beispiel vom Anteil an Sanitär und Küche.

Eine Büroreinigung kostet pro Monat je nach Stundenbedarf zwischen rund 300 € brutto für ein kleines Büro mit einem Einsatz pro Woche und mehreren tausend Euro für große Verwaltungen mit täglicher Reinigung.

Eine Abrechnung pro Quadratmeter ist nicht automatisch günstiger als pro Stunde. Auch hinter einem Quadratmeterpreis steht eine Annahme, wie viele Stunden die Reinigung dauert. Fragen Sie danach, um Angebote fair zu vergleichen.

Der Stundensatz einer Reinigungsfirma liegt über dem Mindestlohn, weil er neben dem Lohn auch Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Urlaub, Krankheit, Vertretung, Material, Fahrten und Verwaltung decken muss.

Quellen

  1. 01Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung (TV Mindestlohn 2024), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand: Mindestlohn Lohngruppe 1 ab 01.01.2026: 15,00 €, abgerufen Oktober 2026.
  2. 02Mindestlohn Gebäudereinigung: 15 Euro in 2026, die Löhne für 2027 sind noch offen, fair-NEWS Presseportal. Stand: Oktober 2026.
  3. 03Stundensätze und Rechenweg, CleanStar Dienstleistungen, eigene Preisliste. Stand: Oktober 2026.

Veröffentlicht am 21. Oktober 2026, zuletzt geprüft am 21. Oktober 2026. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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